Was macht ein Tippgeber für Immobilien?

Immobilienmakler wie wir sind immer auf der Suche nach Immobilien, die verkauft werden.

Ein Tippgeber für Immobilien vermittelt dem Immobilienmakler einen verkaufsbereiten Eigentümer, der eine Wohnung oder Haus vermarkten möchte. Der Immobilienmakler erhält bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf eine Provision.

Da der Tippgeber in diesem Fall den Kontakt zum Immobilienbesitzer hergestellt hat, wird er entsprechend entlohnt und erhält einen Anteil von 10 % der Netto–Courtage.

Einfacher Ablauf & schnelle Überweisung

10 % der Netto–Courtage

Mindestens 500 Euro

Alle Infos auf einen Blick

Sobald Sie erfahren, dass eine Person in Ihrem Umfeld eine Immobilie verkaufen möchte, kontaktieren Sie uns. Hildebrand Immobilien wird den Eigentümer kontaktieren und mit einem qualifizierten Alleinverkaufsauftrag die Verkaufsaktivitäten starten. Sobald die Immobilie verkauft und die Netto-Courtage bei uns eingegangen ist, erhalten auch Sie Ihren Anteil der Tippgeberprovision direkt auf Ihr Konto. 

Sie müssen also nicht viel mehr machen als Augen und Ohren offen zu halten, ob in Ihrem Umkreis jemand eine Immobilie verkaufen möchte und diesen Tipp dann an uns weiterzuleiten. Wenn Ihr Immobilientipp tatsächlich zu einem erfolgreichen Verkauf durch uns führt, dann erhalten Sie im Anschluss Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 10% unserer Netto-Courtage. Sie müssen uns lediglich Ihre Kontoinformationen mitteilen, damit wir das Geld an Sie überweisen können. 

Die Tippgeberprovision beläuft sich auf 10% von der Netto-Courtage, die Hildebrand Immobilien GmbH am Verkauf der Immobilie verdient, mindestens aber 500 Euro. 

Beispielrechnung:

Verkaufspreis der Immobilie: 500.000 €

Netto-Courtage: 25.000 € (5 % vom Verkaufspreis)

Ihre Tippgeberprovision: 2.500 € (10% von der Netto-Courtage)

Damit wir die Immobilie entsprechend weiterleiten und verkaufen können, müssen Sie Ihren Kontakt über das Tippgeber-Konzept in Kenntnis setzen und sein Einverständnis über die Kontaktweitergabe einholen. Die Immobilie darf aktuell noch nicht von einem anderen Makler betreut werden (Maklervertrag) und zum Verkauf stehen. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig und dieser mit der Weitergabe einverstanden ist.

Grundsätzlich kann jeder Tippgeber werden. Ausgenommen sind bestimmte Berufsgruppen, sowie Personen, die selbst in der Immobilie leben oder mit dem Immobilienbesitzer verheiratet sind. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. bei Ihrem Arbeitgeber), dass Sie als Tippgeber agieren dürfen und diese Tätigkeit nicht widersprüchlich zu Ihrem Beruf steht.  

Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber–Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Steuerberater. Wir bitten Sie außerdem, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können. 

Jetzt Tipp geben & Provision erhalten

Hildebrand Immobilien – Der Makler Ihres Vertrauens

Bei uns ist Ihre Immobilie in den besten Händen! Seit 1965 verkaufen und vermieten wir Immobilien in und um Wiesbaden und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Heute zählen wir zu den führenden Immobilienmaklern in dieser Region. 

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