Zuschuss für Heizöl und Pellets

Auch wer mit Heizöl, Briketts, Flüssiggas oder Pellets heizt, wird finanziell entlastet – Bund und Länder haben sich auf jetzt Härtefallhilfen geeinigt. Anträge können seit Anfang Mai online gestellt werden, rückwirkend für 2022. Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holzhackschnitzeln, Briketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, mussten länger auf eine Entlastung rechnen. Die Anträge können seit Anfang Mai 2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden können. Die Frist wird voraussichtlich bis zum 20.10.2023 laufen. Quelle. haufe.de

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