Experten-Tipp
Thema „Kettenschenkungen“
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (Az. II R 37/11) zu „Kettenschenkungen“ kann innerhalb einer Familie viel Schenkungssteuer gespart werden, wenn z. B. Eltern einen Vermögensgegenstand zunächst dem Kind schenken, das diesen Erwerb dann gleich an den eigenen Gatten weitergibt.
Neben einer günstigen Erbschaftssteuerklasse kommen dann nämlich relativ hoch bemessene Freibeträge (jeweils 1 x in 10 Jahren nutzbar) von 400.000 bzw. 500.000 € in Ansatz.
Würde die Schenkung direkt von den Eltern an das „Schwiegerkind“ erfolgen, läge der Freibetrag lediglich bei 20.000 € und es käme eine viel ungünstigere Erbschaftssteuerklasse zur Anwendung.
Wegen weiterer Details empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu betragen.