Experten-Tipp
Steuergerechtigkeit wieder hergestellt
Der Bundesfinanzhof München entschied, dass, wer eine vermietete Immobilie mit Verlust verkauft, die auf die Restschuld noch fälligen Zinsen steuerlich geltend machen kann.
Damit wurde die Benachteiligung privater Immobilienverkäufer aufgehoben.