Wenn ein Mieter freistehende Möbel durch Einbaumöbel ersetzt, können die Bewohner der darunter liegenden Wohnung eine Mietminderung geltend machen, wenn durch den Möbeleinbau sogenannte „Lärmbrücken“ entstanden sind und es zu einer permanenten Lärmbelästigung kommt.
Das hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden …
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