Experten-Tipp
Neues Meldegesetz ab dem 01.11.2015
Danach sind Vermieter verpflichtet, künftig beim Aus- und Einzug innerhalb von 2 Wochen eine Bescheinigung auszustellen.
Denn meldet sich ein Mieter ab oder um, muss er hierzu künftig die Bestätigung des jeweiligen Wohnungsgebers vorlegen.