Experten-Tipp
Grunderwerbsteuer
Für sogenannte “Share Deals” soll zukünftig die Grunderwerbsteuer schon bei einer Übertragung von mehr als 89,9 % der Gesellschaftsanteile anfallen. Neben der Herabsetzung dieser Grenze soll auch die für die “Steuerfreiheit” geltende Bedingung, dass die restlichen Anteile an der Gesellschaft für mindestens 5 Jahre von den bisherigen Eigentümern gehalten werden, auf 10 Jahre verlängert werden. Wie oft strittig, ist die Frage, wie mit Fällen umgegangen werden soll, die in die Übergangszeit von der Beratung der Gesetzesänderung bis zu deren Rechtskraft fallen. (Quelle: Vertrauliche Mitteilungen)