Experten-Tipp
Absetzbare „haushaltsnahe“ Dienstleistungen
Laut Bundesfinanzhof (Az: VI R 55+56/12) sind auch Handwerkerkosten für z.B. Schneeräumung und Reparaturen auf dem Grundstück als „haushaltsnahe“ Aufwendungen absetzbar. Voraussetzung ist, dass sie per Überweisung bezahlt werden.