Sie besitzen eine Eigentumswohnung in gefragter Lage, die sich gut für die tage- oder wochenweise Vermietung an Urlauber eignen würde? Ob Sie das grundstätzlich dürfen, verrät Ihnen ein Blick in die Teilungserklärung. Sofern die Vermietung an Touristen dort nicht ausdrücklich untersagt ist und auch keine andere entsprechende Vereinbarung innerhalb der Eigentümergemeinschaft gilt, dürfen Sie Ihre Wohnung grundsätzlich als Ferienwohnung vermieten. Dies hat der Bundesgerichtshof 2010 entschieden (AZ V ZR 72/09). (Quelle: Advocard.de)
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